Es gibt auf Landesebene genau ein Gesetz mit beschränkter Geltungsdauer, d.i. das Standarderprobungsgesetz. Wer Bürokratie abbauen will, muss seine Normen regelmäßig auf Aktualität überprüfen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Kapitel: | Staatliches Handeln transparent machen. |
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Antragsteller*in: | KV Ludwigslust-Parchim (dort beschlossen am: 21.05.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 28.05.2021, 19:32 |
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